Empfohlen von:


Mitglied im BVMW
Weitere Referenzen

Möchten Sie persönlich beraten werden? kostenlos anrufen
powered by
branchen-info.net

Variable Vergütung bei Projekten

Im Kontext der Beschäftigung freiberuflicher, externer Experten hat variable Vergütung eine besondere Bedeutung. Konventioneller Monatslohn ist bei Projektarbeit natürlich keine adäquate Vergütungsform, weshalb insbesondere ergebnisbezogene Entlohnung einen entsprechenden Stellenwert einnimmt.

Lesen Sie: Variable Vergütung bei projektbasierter Arbeit

Seminar Variable Vergütung

Das erfolgreiche Seminar “Zielvereinbarung und Variable Vergütungssysteme einführen und modernisieren” aus dem Hause Dashöfer geht nun in die 8. Runde. Seit 2004 führt Referent Gunther Wolf dieses Seminar in jährlich aktualisierter Fassung durch.

Lesen Sie: Seminar Variable Vergütung: 2012 auch in München, Stuttgart und Hamburg

Nachhaltige variable Vergütung

Wie sich variable Vergütung nachhaltig gestalten lässt, beschreiben wir in der Novemberausgabe 2011 des HR-Magazins. Eine schnell umsetzbare Möglichkeit bietet die Verlängerung des Auszahlungszeitraumes sowie dessen Verknüpfung mit einem Bonus-Malus-System.

Lesen Sie: Nachhaltigkeit bei variabler Vergütung

Reduzierung des Bonus

Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 2011 über Kürzung oder Reduzierung der variablen Vergütung: 10 AZR 756/10 und 10 AZR 649/10.

Lesen Sie: Reduzierung der unternehmensergebnisorientierten variablen Vergütung (Urteil BAG)

Zielvereinbarung und leistungsorientierte Vergütung in München

Leistungsorientierte Vergütungssysteme und Zielvereinbarungen unterstützen Führungskräfte bei ihren Führungsaufgaben im Bereich des Performance Managements. Das Seminar in München fokussiert auf zeitgemäße Ansätze zur Modernisierung von Altsystemen der Zielvereinbarung und leistungsorientierten Vergütung (12.05.2011).

Lesen Sie: Zielvereinbarung und leistungsorientierte Vergütung in München

Ausgebliebene Zielvereinbarung

Aus Hamm kommt der Hammer: Ein Anspruch auf Zielprämien besteht auch bei Ausbleiben der Zielvereinbarung. Hinsichtlich der Höhe ist auf die Vorjahre abzustellen, soweit dann Zielvereinbarungen getroffen wurden. Im Falle einer Freistellung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des gesamten Arbeitsentgelts inklusive der variabler Vergütung.

Lesen Sie: Tantieme und Zielprämie bei ausgebliebener Zielvereinbarung (Urteil Landesarbeitsgericht Hamm)