Empfohlen von:


Mitglied im BVMW
Weitere Referenzen

Zielerreichung bei ausgebliebener Zielvereinbarung

Hat ein Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf eine jährliche Bonuszahlung, wenn er die ihm für das Jahr gesetzten Ziele zu 100 Prozent erreicht, so steht ihm dieser Anspruch auch dann zu, wenn der Arbeitgeber es vertragswidrig unterlässt, eine Zielvorgabe zu treffen.

Lesen Sie: Zielerreichung bei ausgebliebener Zielvereinbarung (Urteil Landesarbeitsgericht Köln)

Unklare Formulierung der Zielvereinbarung

Die Formulierung der Zielvereinbarung ist höchst bedeutsam: Unklarheiten bzw. Zweifel an der Auslegung der Zielvereinbarung bzw. Zielvorgabe gehen zulasten des Arbeitgebers.

Lesen Sie: Unklare Formulierung der Zielvereinbarung (Urteil Landesarbeitsgericht Frankfurt)